Der Betreiber einer Wasserversorgungs– bzw einer Abwasserbeseitigungsanlage hat die Anlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordungsgemäßen Zustand zu halten und ist verpflichtet die Anlage mittels Eigenkontrolle regelmäßig zu überprüfen. Das Ergebnis der Eigenkontrolle ist entsprechend zu dokumentieren und im Zuge der FREMDÜBERWACHUNG dem bestellten Prüfer vorzulegen. Diese Fremdüberwachung ist auf eigene Kosten durch einen dazu befugten Sachverständigen (Prüfer) mindestens alle 5 Jahre durchführen zu lassen. Ein entsprechender Überprüfungsakt ist sodann der bescheidausstellenden Behörde fristgerecht vorzulegen.