Aufgabengebiet

Veranlassung:

Der  Betreiber einer Wasserversorgungs– bzw einer Abwasserbeseitigungsanlage hat die Anlage dem Stand der Technik entsprechend  zu errichten, in ordungsgemäßen Zustand zu halten und ist verpflichtet die Anlage mittels Eigenkontrolle regelmäßig zu überprüfen. Das Ergebnis der Eigenkontrolle ist  entsprechend zu dokumentieren und im Zuge der FREMDÜBERWACHUNG dem bestellten Prüfer vorzulegen. Diese Fremdüberwachung ist auf eigene Kosten durch einen dazu befugten Sachverständigen (Prüfer) mindestens alle 5 Jahre durchführen zu lassen. Ein entsprechender Überprüfungsakt ist sodann der bescheidausstellenden Behörde fristgerecht  vorzulegen.

 

Arbeitsschritte:

Bei der ersten Fremdüberwachung einer Anlage ist es notwendig, daß der Betreiber für ein kurzes Informationsgespräch und anschließend für eine Ortsbesichtigung der Anlagenteit zur Verfügung steht.

  • Überprüfung der Vollständigkeit der Bescheide
  • Überprüfung der Einhaltung der Bescheidauflagen
  • Überprüfung des technischen und des hygienischen Zustandes der Anlagenteile
  • Überprüfung der Aktualität der genehmigten Konsensmengen
  • Verbesserungsvorschläge
  • Abfassung des Überprüfungsberichtes
  • Behandlung bzw Bewertung anlagenspezifischer Probleme
  • Abgabe des Berichtes beim Betreiber und anschließend Vorlage bei der Behörde