Gedanken über das in Vergessenheit geratene Wasserrad

Gedanken Bild 1Die Einfachheit der Wirkungsweise und die Zuverlässigkeit des Wasserrades wurde bereits vor 5000 Jahren  geschätzt und als große Arbeitserleichterung fürs Wasserschöpfen genutzt.

Um Christi Geburt gab es bereits die ersten Mahlmühlen. Die Weiterentwicklung des Wasserrades ermöglichte  die Errichtung von Ölmühlen,Sägemühlen, Hammerwerken und anderen  verwendungs -speziphischen  Wasserradnutzungen. Durch die Elektrifizierung wurde  der Transport  von elektrischer Energie möglich  und somit war die Erzeugung der Energie am Ort des Verbrauches nicht mehr notwendig,was das Interesse am Wasserrad   schwinden ließ. Entgegen teilweiser negativer Beurteilung  von Wasserädern,  bin ich zutiefst von den positiven Seiten dieses Kraftwerktypus überzeugt. Hier sollen nur ein paar Beispiele angeführt werden welche u.a. für meine positive Eistellung gegenüber dem  „fast in Vergessenheit  geratenen“ Wasserrad ausschlaggebend sind:

  • Minimaler Eigriff in die Natur während und nach den Bauarbeiten.
  • Keine Unterbrechung der Fischwanderung.
  • Keine oder nur geringe Entnahmestrecke.
  • gute Möglichkeiten zur Ausnützung von bestehenden Objekten.
  • Unkomplizierte Herstellung und Umbauarbeiten der Wasserradanlagen
  • Unempfindlichlkeit gegen Verstopfung  und einfache  Instandhaltung
  • Teilweise Entfall einer Rechenreinigungsanlage
  • Hoher Wirkungsgrad –auch bei schwankendem  Wasserzufluß
  • geeignet für die Stromversorgung von Einzelobjekten  oder kleinen Objektgruppen in Randgebieten .
  • keine Abhängigkeit von öffentlichen Stromversorgern und somit ein erster Schritt in eine autarke Wohnsituation.
  • Die beruhigende und angenehme Ausstrahlung eines Wasserrades  auf ein harmonisches Lanschaftsbild

Gedanken -Bild 2Ich kann nur hoffen,daß  bei der öffentlichen Diskussion um  die Nutzung Erneuerbarer Energie auch dem Wasserrad der gebührende Platz zuerkannt wird. Die  Wiedereinführung der Wasserradanlagen wird aber nur funktionieren können,wenn die Feststellung des Öffentlichen Interesses und damit verbunden die Auslegung des Verschlechterungsverbotes WRG 59 nicht im Sinne von Großkraftwerken durchgeführt wird. Als einziges Bespiel möchte ich nur das einzigartige Verhältnis: LÄNGE  der ENTNAHMESTRECKE  zur ERZEUGTEN  STROMMENGE  anführen.